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Urheberrecht


Das Urheberrecht bezeichnet den Schutz eines Werkes für seinen Urheber.

Dieser Schutz beinhaltet das wirtschaftliche Interesse und die Ideale des Urhebers am Werk.

Zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit ist dieser Schutz aber eingeschränkt (Schranken des Urheberrechts, z. B. die Privatkopie).

Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z.B. Gemälde, bildende Kunst, Texte, Theateraufführungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen.

Ein Schutz durch das Urberrecht ist aber nur dann möglich, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht. Anderenfalls bleibt das Werk gemeinfrei und der Urheber hat keinen Anspruch auf einen Schutz.

Nur dem Urheber steht das Recht zu, sein Werk zu verwerten.

Er alleine hat das

- Vervielfältigungsrecht
- Verbreitungsrecht
- Ausstellungsrecht
- Recht der öffentlichen Wiedergabe und
- das Recht der Bearbeitung des Werkes
- Urheberpersönlichkeitsrecht
(diese Aufzählung ist nicht abschließend)

Er alleine setzt die Bedingungen der Verwertung fest. Er hat somit das Recht auf Erstveröffentlichung. Zudem hat er ein Namensnennungsrecht.

Der Künstler kann sein Recht veräußern, ein Werk somit wirtschaftlich verwerten, aber er bleibt immer der Urheber.

Das Urheberrecht unterliegt keiner Anmeldung, es entsteht im Moment der Schöpfung.

Seit April 2004 wird in Deutschland vom Bundesministerium der Justiz eine weitere Reform des Urheberrechts („Zweiter Korb“) geplant, welcher die Rechte der Nutzer weiter einschränkt und die der Urheber und Rechteinhaber weiter stärkt.

Verletzung des Urheberrechts:

Oftmals kommt es zu einer Urheberrechtsverletzung.

Die Ansprüche des Urhebers aus dem UrhG werden in der Regel zunächst mit einer Abmahnung verfolgt und der Aufforderung, sich strafbewehrt zu unterwerfen.

Unterwirft sich der Abgemahnte nicht, kommt es zu einer einstweiligen Verfügung oder Hauptsacheklage.

Die Kosten in urheberrechtlichen Streitigkeiten sind erheblich, da die Streitwerte oftmals nicht unter 50.000,00 € liegen.

Eine urheberrechtliche Abmahnung sollte immer durch einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden.
Bedenken Sie auch, dass die Verletzung von Urheberrechten strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Rechtsprechung Urheberrecht

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