|
Telekommunikationsrecht umfasst sämtliche Arten und Möglichkeiten der Telekommunikation.
Im Kern regelt das TK-Recht die Übertragung von Informationen ohne Betrachtung des Inhalts.
Geprägt wird dieses Rechtsgebiet durch
- das Telekommunikationsgesetz (TKG)
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) reguliert den Wettbewerb im Segment der Telekommunikation. Neben der Regulierung sollen auch die angebotenen Dienstleistungen sichergestellt werden. Das Telekommunikationsgesetz ersetzt das bisherige Telekommunikationsmonopol des Staates. Ferner regelt dieses Gesetz die Zuteilung von Frequenzen, die Nummerierung und auch die Zulassung von Mehrwertdienstleistungen über kostenpflichtige 0900-Nummern. Mit Änderung vom 18. Februar 2007 wurde die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) in das TKG eingefügt.
Nutzen Sie unsere Rechtsprechungsdatenbank. |
|