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Presserecht


Das Presserecht ist ein Segment des Medienrechts. Die Pressefreiheit ist in Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG verankert.

Unter Presse versteht man grundsätzlich alle zur Verbreitung geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse, die einmalig oder periodisch veröffentlicht werden; Inhalt und Preis spielen keine Rolle.

Die Pressefreiheit ist auch an einen modernen und dynamischen Pressebegriff gekoppelt, der auch nicht gedruckte Verkörperungen von Gedanken beinhaltet, z.B. Hörbücher oder CD-ROMs. Der verfassungsrechtliche Pressebegriff ist somit weiter gefasst als der gesetzliche Pressebegriff der Landespressegesetze.

Die Presse hat die Einhaltung publizistischer oder journalistischer Sorgfaltspflichten bei der Berichterstattung zu beachten. Dies ist ein allgemeiner medienrechtlichen Grundsatz, der für die Presse in den Pressegesetzen der Länder gesetzlich verankert ist. Auch der Pressekodex spiegelt diese Sorgfaltspflicht wieder. Verpflichtet ist das jeweilige Presseorgan, das dann seinerseits seine Mitarbeiter vertraglich zur Einhaltung verpflichtet.

Werden durch die Presse Rechte Dritter verletzt, greifen Ansprüche auf

- Unterlassung
- Gegendarstellung
- Widerruf.

In der Regel sind die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Verletzten betroffen. Es ist dann eine Güterabwägung zwischen dem Grundrecht der Äußerungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht andererseits vorzunehmen.

In der BRD ist das Pressewesen der Gesetzgebungskompetenz der Länder vorbehalten. Jedes einzelne Bundesland hat sein eigenes Landespressegesetz.

Bis zum in Krafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 hatte der Bund nach dem Grundgesetz die Kompetenz, ein Presserechtsrahmengesetz zu erlassen; davon wurde bis dato. jedoch kein Gebrauch gemacht. Die Rahmengesetzgebungskompetenz wurde im Zuge der Föderalismusreform abgeschafft. Die Gesetzgebungskompetenz für das Presserecht liegt somit nunmehr bei den Bundesländern allein. Die Pressegesetze der Länder sind bis auf wenige Unterschiede annähernd kongruent.

> Landespressegesetze

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