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Das Datenschutzrecht umfasst alle Gesetze, Vereinbarungen und Anordnungen, die dem Schutz der Privatsphäre dienen, daher das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausgestalten oder den Umgang mit Geheimnissen und personenbezogenen Daten regeln.
Das primäre Regelwerk zum Datenschutz ist das Bundesdatenschutzgesetz, das 1978 in Kraft getreten ist.
Das BDSG gilt für Bundesbehörden und für die Privatwirtschaft. Die deutschen Bundesländer haben eigene Landesdatenschutzgesetze, die für die jeweiligen Landesbehörden und die Kommunen gelten.
Das Bundesdatenschutzgesetz und die Landesdatenschutzgesetze sind nur einschlägig, wenn für den konkreten Sachverhalt keine spezielleren Datenschutzgesetze existieren.
So sind beispielsweise Internet-Provider angehalten bei Verarbeitung personenbezogener Daten ihrer Kunden das Telemediengesetz (TMG) zu beachten.
Werden aber beispielsweise Personaldaten verarbeitet, gilt – da in Deutschland kein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz existiert – das Bundesdatenschutzgesetz.
Es bestehen noch weitere spezialgesetzliche Regelungen, auf die man an dieser Stelle nicht weiter eingehen kann.
Rechtsprechung Datenschutzrecht |
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