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Hinsichtlich des Medium Internet sind Fragen nach dem Zustandekommen von Verträgen im Internet für jeden Unternehmer zu beantworten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wie der Vertragsschluss online bestenfalls für den Unternehmer zu gestalten ist.
Verträge im eCommerce werden meistens per eMail oder Mausklick abgeschlossen.
Dabei stellt sich für den Händler auch die Frage, ob seine Inhalte im Medium Internet bereits ein verbindliches Angebot darstellen sollen oder die Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot zu unterbreiten (sog. invitatio ad offerendum).
Grundsätzlich kann der Händler über das Zustandekommen des Vertrages selbst entscheiden. Dies ist insofern von Bedeutung, da der Zeitpunkt des Vertragsschlusses auch Einfluss auf andere Rechtsnormen, z. B. die Erteilung der Widerrufsbelehrung i. S. d. §§ 355 ff. BGB (z. B. Dauer der Widerrufsfrist) hat.
Es finden die Vorschriften des BGB i. S. d §§ 145 ff. BGB auch für den Vertragsschluss im Internet Anwendung.
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