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Dem Designrecht ist insbesondere immanent das Geschmacksmusterrecht.
Im Geschmacksmusterrecht werden Muster (flächenhaft) und Modelle (dreidimensional) geschützt, die den ästhetischen Form- und Farbsinn ansprechen und gewerblich genutzt werden können.
In den Schutzbereich fallen Gegenstände des täglichen Lebens, das Äußere von Maschinen oder die Flächenmuster von Tapeten und Stoffen.
Das Muster muss zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein (es darf bei den beteiligten Fachkreisen nicht bekannt sein).
Der Eintrag hat nur deklaratorische Wirkung, die sachlichen Schutzvoraussetzungen werden erst im Streitfalle gerichtlich geprüft.
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