IT-Recht / Gewerblicher Rechtsschutz - SchwerpunkteAnwaltskanzlei PRTIT-Recht / Gewerblicher Rechtsschutz - Schwerpunkte

Anwaltskanzlei PRT

Impressum Kanzlei PRT @@@@ © Website Urheberrecht und powered by Frank Horstkotte good-company*Domains für IT-Rechtler


Schwerpunkte
  Datenbanken     Online-Beratung     Formulare     Informatives     Suchen     FAQ     Kontakt     Rechtliches  
Rechtsanwalt Stefan Rabeneick
AGB-Recht
Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Designrecht
E-Commerce-Recht
EDV-Recht
Eventrecht
Gesellschaftsrecht
Handelsrecht
Internetrecht
IT-Arbeitsrecht
Markenrecht
Medienrecht
Multimediarecht
Softwarerecht
Titelschutz
Urheberrecht
Verbraucherrecht
Wettbewerbsrecht
Allgemein:
Startseite
Anfahrt-Routenplaner
Honorarangebot in 24 h
Impressum
Link-Regeln
Neue Internetseiten
Sofort-Hilfe per Telefon

Designrecht

Platzhalter11 - Oben

Platzhalter 11


Dem Designrecht ist insbesondere immanent das Geschmacksmusterrecht.

Im Geschmacksmusterrecht werden Muster (flächenhaft) und Modelle (dreidimensional) geschützt, die den ästhetischen Form- und Farbsinn ansprechen und gewerblich genutzt werden können.

In den Schutzbereich fallen Gegenstände des täglichen Lebens, das Äußere von Maschinen oder die Flächenmuster von Tapeten und Stoffen.

Das Muster muss zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein (es darf bei den beteiligten Fachkreisen nicht bekannt sein).

Der Eintrag hat nur deklaratorische Wirkung, die sachlichen Schutzvoraussetzungen werden erst im Streitfalle gerichtlich geprüft.

Nutzen Sie unsere Rechtsprechungsdatenbank.

Information

Link-Regeln | Urheber (Autor) | Andere (externe) Quellen | Rechte Dritter| Amtliche Werke

Platzhalter12 - Unten

Platzhalter 12