Beitrag: 17.10.2007 - Abmahnung erhalten ? - Wir beraten Sie.
Beratung
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Ohne anwaltliche Beratung kann die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung oder die Nichtbeachtung derselben bei einem Fehler zur Existenzgefährdung werden.
Bedenken Sie,
- der Abmahner suggeriert oftmals eine eindeutige Rechtslage; diese ist jedoch oftmals divergent. - nicht jede Abmahnung ist berechtigt. - nicht jede Abmahnung ist in der notwendigen Form verfasst. - Sie sind an eine Unterlassungserklärung 30 Jahre gebunden. - Sie könnten mit einer Vertragsstrafe überzogen werden. - dass vorformulierte Erklärungen oftmals zu weit gefasst sind. - die Unterlassungserklärung erstreckt sich auf das gesamte Medium Internet. - dass oftmals schon Abmahngebühren in der Unterlassungserklärung impliziert sind. - dass Sie Ihre Internetpräsenzen ändern müssen, bevor Sie eine Erklärung unterschreiben. - dass die geltend gemachten Anwaltskosten oftmals zu hoch sind. - dass der Abmahner ggf. rechtsmißbräuchlich handelt i V. m. ggf. einer Massenabmahnung. - dass es taktisch vorteilhafter sein kann, den gerichtlichen Weg zu gehen. - usw.
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